Sehr geehrte Damen und Herren
Hier erhalten Sie News zu folgenden Themen:
1. Merkblatt "Praxishilfe Sonderabfallentsorgung"
2. Verantwortung und Haftung bei der Sonderabfallentsorgung
3. Von der VVS zur VeVA
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1. Merkblatt "Praxishilfe Sonderabfallentsorgung"
Der Gesetzgeber hat dem Abgeber bzw. Versender von Sonderabfällen und Gefährlicher Güter Pflichten auferlegt.
Die Mehrzahl dieser Pflichten sind nicht an Ihre Entsorgungs- oder Transportfirma delegierbar. Auch wenn Ihnen Ihre Entsorgungsfirma als Dienstleistung vorausgefüllte Beförderungspapiere (VVS-Begleitschein, Unfallmerkblatt) zur Verfügung stellt, verbleibt die Verantwortung und Haftung in Ihrer Unternehmung. Dies ist insbesondere strafrechtlich von hoher Relevanz.
Mit diesem Merkblatt verschaffen Sie sich einen Überblick über die von Ihnen zu erfüllenden Aufgaben.
www.ecoserve.ch/42.html
Das Merkblatt wurde von der Eco Swiss (Arbeitsgruppe "Abfall/Sonderabfall") in Zusammenarbeit mit EcoServe, erstellt.
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2. Verantwortung und Haftung bei der Sonderabfallentsorgung
Am 16. Juni 2004 findet in Olten der 1. Schweizer Sonderabfalltag statt.
Die diesjährige Veranstaltung widmet sich schwerpunktmässig dem Thema der Verantwortung und Haftung bei der Sonderabfallentsorgung. Welche an einem Entsorgungsvorgang beteiligten Parteien tragen welche Verantwortung? Wer kann bei Gesetzesverstössen strafrechtlich belangt werden? Welche Parteien und Personen können im Schadenfall haftpflichtig werden? Diese Tagung bringt Klarheit.
Am 1. Januar 2006 tritt die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) in Kraft und löst damit die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) ab.
Es ist uns gelungen, namhafte und kompetente Experten zu verpflichten, die differenzierte und praxisnahe Antworten geben werden. Insbesondere wird ein Vertreter des BUWAL über die neue VeVA-Verordnung referieren.
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und sichern Sie sich schon heute Ihren Platz.
Details und Anmeldungen: www.ecoserve.ch
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3. Von der VVS zur VeVA
Das BUWAL hat einen neuen Zeitplan für die VeVA festgesetzt.
Bundesratsbeschluss: August/September 2004
Inkrafttreten VeVA: 1. Januar 2006
Verwendung neuer Abfallcodes: 1. Januar 2006
Anmeldefrist für neue ak-Betriebe (Pneu, Altholz etc.): bis 1.1.2006
Erteilen der neuen ak-Bewilligungen (Kantone): Übergangsfrist bis 1.1.2007
Auf der Website des BUWAL www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_abfall/internationales/index.html erhalten Sie laufend die neusten Infos.
Mit freundlichen Grüssen
Mark Muff
EcoServe International AG
Bresteneggstr. 5
5033 Buchs
Tel. 062 837 08 10
Fax. 062 837 08 11
www.ecoserve.ch
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