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Betreff: News Sonderabfälle und Gefahrstoffe
Autor: ecoserve
Datum: Freitag der 13.05.2005

Sehr geehrte Damen und Herren

Herzlich willkommen zur sechsten Ausgabe unseres Newsletters mit folgenden Themen:

1. Stand der Einführung VeVA: Bundesratsentscheid steht bevor.
2. Sonderabfalltag 2005 am 9. Juni im Hotel Arte.
3. Chemikalienrecht gilt ab 1. August 2005.
4. Gefahrgutvorschriften 2005.

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1. Stand der Einführung VeVA: Bundesratsentscheid steht bevor.

Der Bundesratsentscheid für die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) wird nächstens erwartet. Die VeVA tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Bereits jetzt ist die Software www.veva-online.ch aufgeschaltet und ermöglicht das Nachsehen und Suchen der aktuellen Betriebsangaben (Adressen und Betriebsnummern). Wichtig: Dargestellt werden die heute aktuellen 8-stelligen Betriebsnummern. Jedoch ist für eine Suche die zukünftige neunstellige Nummer (nach der vierten Zahl eine 0 einfügen) zu verwenden.
Unsere Seminare und Workshops zur VeVA sind erfolgreich gestartet. Da immer wieder interessante Fragen auftauchen, haben wir uns entschlossen eine Liste mit Fragen und Antworten auf unserer Homepage zu führen: www.ecoserve.ch/42.html

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2. Sonderabfalltag 2005 am 9. Juni im Hotel Arte.

Wir freuen uns, Sie zum 2. Schweizer Sonderabfalltag am 9. Juni in Olten einladen zu dürfen.
An der diesjährigen Veranstaltung erhalten Sie Informationen über folgende drei Themenblöcke:

- Was bringt die VeVA Neues? Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Welche Umstellungen sind notwendig? Abgeber, Kantone und Entsorgungsbetriebe informieren Sie.
- Wie sieht die zukünftige Exportphilosophie aus? Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen beim Export von Abfällen?
- Altlastenbearbeitung: Die Schweiz räumt auf. Sie erhalten Einblick über den aktuellen Sanierungsstand in den Sondermülldeponien in Bonfol und Kölliken.

Es ist uns gelungen, namhafte und kompetente Experten zu verpflichten, die differenzierte und praxisnahe Antworten geben werden. Die Veranstaltung wird unterstützt von ECO SWISS (die Umweltschutzorganisation der Wirtschaft). Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und sichern Sie sich heute Ihren Platz auf http://www.ecoserve.ch/19.html

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3. Chemikaliengesetz gilt ab 1. August 2005.
Das neue Schweizer Chemikaliengesetz vom 15. Dezember 2000 wird bekanntlich erst zusammen mit den begleitenden integralen Verordnungen in Kraft gesetzt. Nach unseren letzten Informationen gilt der Termin vom 1. August 2005 für die Inkraftsetzung für das neue Chemikalienrecht und die total revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung immer noch. Voraussetzung dafür: der Bundesrat kann im Mai über die Inkraftsetzung entscheiden.

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4. Gefahrgutvorschriften 2005.
Die neuen Gefahrgutvorschriften ADR und RID sind auf den 1. Januar 2005 mit Übergangsfrist bis 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte haben wir in einer Folienschau zusammengefasst. Diese können Sie auf unserer Downloadseite als pdf-File herunterladen: www.ecoserve.ch/41.html
An gleicher Stelle finden Sie das erste Fehlerverzeichnis zum ADR 2005 in deutsch, welches vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) veröffentlicht wurde.

Leider liegen zu den notwendigen Anpassungen der Verordnungen SDR (Anhang 1 und 2) und GGBV noch keine neuen Angaben vor. Nach unserer Information ist nicht vor Mitte Juni 2005 mit einer Veröffentlichung zu rechnen.

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Mit freundlichen Grüssen

Dieter Zaugg

EcoServe International AG
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