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Betreff: News Sonderabfälle und Gefahrstoffe
Autor: ecoserve
Datum: Donnerstag der 14.07.2005

Sehr geehrte Damen und Herren

Herzlich willkommen zur siebten Ausgabe unseres Newsletters mit folgenden Themen:

1. Der Bundesratsentscheid über die VeVA ist am 22. Juni 2005 gefallen.
2. Chemikalienrecht rechtskräftig ab 1. August 2005.
3. Die Änderungen in SDR und GGBV wurden auf 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.
4. Einladung zum Gefahrguttag vom 2. September 2005 in Luzern.
5. Neue Seminare im Gefahrgutbereich.
6. Interessanter Sonderabfalltag am 9. Juni 2005.

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1. Der Bundesratsentscheid über die VeVA ist am 22. Juni 2005 gefallen.

Nun ist der Termin 1. Januar 2006 für die Inkraftsetzung der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) definitiv. Ab diesem Datum gelten die neuen Betriebsnummern und die neuen Begleitscheine müssen verwendet werden. Die Begleitscheine können ab 1. Januar 2006 auch elektronisch auf www.veva-online.ch erstellt werden. Auch die bekannten Abfallcodes werden durch ein komplett neues Codierungssystem ersetzt. Die neuen Codes werden in einer eigenen Verordnung, der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) publiziert. Auf unserer Homepage stellen wir Ihnen die definitive Version der VeVA, den letzten Entwurf der LVA und weitere Hilfsmittel zur Verfügung: www.ecoserve.ch/42.html. Zusätzliche Dokumente z.B. das Handbuch für die Software und Schnittstellenbeschreibungen sind auf der Webseite des BUWAL veröffentlicht. In unseren VeVA- Seminaren geben wir Ihnen einen Überblick über VeVA und LVA. In den Workshops zur VeVA wird der praktische Umgang mit der Software geübt, online Begleitscheine erstellt und versendet sowie die elektronische Übertragung von LAS-Meldungen an den Kanton vorgestellt. In den VeVA-Workshops vom August haben wir noch Plätze frei, sichern Sie sich deshalb schon Heute Ihren Platz. http://www.ecoserve.ch/19.html?filter=1

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2. Chemikalienrecht rechtskräftig ab 1. August 2005.

Auf den 1. August 2005 treten das neue Chemikalienrecht und die total revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Der Bundesrat hat am 18. Mai 2005 darüber beschlossen. Das Giftgesetz und die Stoffverordnung werden auf diesen Zeitpunkt hin aufgehoben. Die augenfälligste Änderung betrifft den Wechsel im Kennzeichnungssystem für gefährliche Chemikalien. Die bisherigen Giftbänder mit den Giftklassen werden von EG-Gefahrensymbolen, Gefahrenbezeichnungen und Hinweisen (R + S ?Sätze) abgelöst. Mit der neuen EG-Kennzeichnung auf den Produkten werden die Konsumenten umfassender über mögliche Gefahren informiert.
Die neuen Verordnungen sind mit dem EG-Recht weitgehend harmonisiert, so dass für die Wirtschaft grosse Erleichterungen entstehen. Im neuen Chemikalienrecht existieren verschiedene Übergangsfristen, so können zum Beispiel Produkte die nach dem Giftgesetz gekennzeichnet sind, im Publikumsverkehr noch zwei Jahre abgegeben werden.
EcoServe bietet verschiedene Kurse zum neuen Chemikalienrecht an. Ende Juni konnten wir ein erstes voll ausgebuchtes Seminar durchführen. Die nächsten Daten für unser Seminar ?das neue Chemikalienrecht? sind 31. August 2005, 24. Oktober 2005 und 22. November 2005 http://www.ecoserve.ch/19.html?filter=5.
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3. Die Änderungen in SDR und GGBV wurden auf 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das neue ADR/RID 2005. Aufgrund dieser Änderungen im internationalen Regelwerk, mussten auch die Anhänge der SDR sowie die GGBV angepasst werden.
Die revidierten Gesetzestexte finden Sie auf www.ecoserve.ch/41.html.

Beide Verordnungen sind seit dem 1. Juli 2005 in Kraft (ohne Übergangsfrist).

Im Anhang 1 der SDR wurden zum Beispiel die Vorschriften für Baustellentanks oder Haushaltabfälle konkretisiert. Eine Änderung zum Vernehmlassungsentwurf betrifft die Umverpackungen. Diese müssen nun doch, analog den ADR Vorschriften mit dem Wort ?UMVERPACKUNG? gekennzeichnet werden.
Auch der Anhang 2 wurde angepasst. So wurden neue Stoffe in die Tunnelliste aufgenommen und diejenigen Stoffe aus der Liste entfernt, die nicht durch die aufgeführten Tunnels transportiert werden dürfen. Eine logische Änderung betrifft die Stoffe, die nicht über Strassenstrecken entlang geschützter Gewässer befördert werden dürfen. Neu gilt die Restriktion auch für feste wassergefährdende Stoffe.

Der Inhalt der GGBV bleibt im wesentlichen identisch. Einige wichtige Details wurden aber geändert. So wird die Vollzugsbehörde ermächtigt, Seilbahnen und Standseilbahnen je nach Gefahrenpotential der GGBV zu unterstellen.
Neu wird auch vorgeschrieben, dass für die Klasse 7 (radioaktive Stoffe) eine separate Prüfung abgelegt werden muss. Eine spezielle Ausbildung wird nicht gefordert, macht aber auf jeden Fall Sinn.
Die Befreiungen im Anhang der GGBV wurden vollkommen überarbeitet. Neu werden ab
1. Juli 2005 alle Unternehmungen, welche gefährliche Güter (in Versandstücken oder Tanks) nur innerhalb der Freigrenze nach 1.1.3.6 ADR/RID befördern, von der Pflicht zur Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten befreit. Zusätzlich gilt die Befreiung für bestimmte Baustellentanks, Beförderungen von Versandstücken welche nach LQ (Kapitel 3.4 ADR/RID) verpackt sind oder für gefährliche Güter die über Sondervorschriften nach Kapitel 3.3 freigestellt sind.

In den nächsten Wochen werden wir ein neues ADR/RID Regelwerk anbieten, in welchem die Verordnungen SDR, RSD und GGBV integriert sind. Haben Sie Interesse? Senden Sie uns ein e-mail, einen Fax an 062 837 08 11 oder bestellen Sie online www.ecoserve.ch/56.html.
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4. Einladung zum Gefahrguttag vom 2. September 2005 in Luzern.

Wir freuen uns, Sie zum Schweizer Gefahrguttag im Verkehrshaus Luzern einladen zu dürfen. Schwerpunktthemen sind: ?Security: Kapitel 1.10? sowie ?Gesetzgebung: Neuerungen 2005?. Weiter wird ein breites Themenspektrum aus der Alltagspraxis diskutiert. Beiträge wie ?Beförderungsdokumente: Vorsicht Stolpersteine!? oder ?Pflichten und Verantwortung der am Transport Beteiligten? geben Inputs für die unmittelbare Umsetzung im Betrieb. Wir freuen uns, Sie persönlich in Luzern zu begrüssen. Das detaillierte Programm mit Anmeldecoupon finden Sie als pdf-Dokument auf unserer Homepage: www.ecoserve.ch

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5. Neue Seminare im Gefahrgutbereich.

Neu bieten wir in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Gefahrgut, GfG, Baden verschiedene 2 tägige Spezialseminare für die Beförderung gefährlicher Güter an.
- Für den Gefahrguttransport in die USA einen Kurs in dem Sie sich das Grundwissen für die Anwendung der speziellen amerikanischen Transportvorschriften aneignen.
- Einen ausführlichen Kurs mit Praxisteil für die Klassifizierung von Stoffen und Mischungen nach Gefahrgutrecht
- Für die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Seeweg einen Grundkurs in dem Sie den IMDG-Code kennen und anwenden lernen.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Kursangebotsseite http://www.ecoserve.ch/19.html?filter=2

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6. Interessanter Sonderabfalltag am 9. Juni 2005.

Rund 130 Personen informierten sich über die VeVA, die Export- und Importperspektiven von Abfällen und die Altlastensanierung am Schweizer Sonderabfalltag in Olten. Bilder und Meinungen zu der Tagung haben wir auf unserer Homepage veröffentlich: www.ecoserve.ch/81.html.

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Wir wünschen Ihnen eine schöne und erholsame Sommerzeit.
Mit freundlichen Grüssen

Dieter Zaugg

EcoServe International AG
Bresteneggstrasse 5
5033 Buchs

Tel. 062 837 08 10
Fax. 062 837 08 11
www.ecoserve.ch

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