Sehr geehrte Damen und Herren
Herzlich willkommen zur Weihnachts-Ausgabe unseres Newsletters mit folgenden Schwerpunkten:
1. Neuerungen im ADR/RID 2007 und Änderungen in der SDR 2007
2. Für ak-Abfälle braucht es ab 1. Januar 2007 eine Bewilligung zur Entgegennahme
3. Ziele der Abfallpolitik in der Schweiz definiert
4. Änderungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
5. Gefahrguttag am 15. September 2006 war ein voller Erfolg
6. Kursprogramm EcoServe 2007, etliche neue Kurse
7. Fachbuch Praxis Know How Sonderabfallentsorgung
8. Termine im Jahr 2007
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1. Neuerungen im ADR/RID 2007 und Änderungen in der SDR
Der Änderungsumfang der neuen Regelwerke ADR/RID 2007 ist erneut beträchtlich. Auf über Hundert A4 Seiten wurden Neuerungen, Ergänzungen oder Änderungen angebracht.
Die wichtigsten Neuerungen mit praxisbezogenen Hinweisen haben wir für Sie zusammengefasst und geben Ihnen diese in unseren halbtägigen Seminarien weiter. Noch zwei Kurse sind ausgeschrieben Mittwoch, 10. Januar 2007 und Donnerstag 25. Januar 2007. Anmeldung unter: http://www.ecoserve.ch/19.html
Die Regelwerke ADR bzw. ADR/RID Schweiz inkl. GGBV können sie zum Preis von CHF 85.00 auf unserer Homepage bestellen: http://www.ecoserve.ch
Die neuen Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Wenn nicht explizit kürzere Fristen genannt werden, gilt eine allgemeine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2007.
Alle Details finden sie unter der folgender Adresse: http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/00406/index.html?lang=de
Auch die Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) wurde revidiert. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat am 30. November 2006 über die Anpassungen der SDR beschlossen. Am 1. Januar 2007 treten die beschlossenen Änderungen in Kraft. Es gilt ebenfalls eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2007. Nachfolgend einige Änderungen, die in der Schweiz Anwendung finden:
- Für die Rücklieferung von Feuerwerkskörpern werden vereinfachte Eintragungen im Beförderungspapier vorgesehen. Die Feuerwerkskörper dürfen mit der UN 0335 befördert werden. Anstatt die Nettoexplosivmasse darf das Gesamtgewicht der Versandstücke eingetragen werden. Das Beförderungspapier muss die Angabe ?Rücklieferung von Feuerwerkskörpern gemäss 1.1.3.8 SDR? enthalten.
- Die Vorschriften der SDR über die Ausbildung der Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Stoffe befördert werden, sind aufgehoben, da sie im ADR entsprechend angepasst wurden. Also wird 8.2.1.1 und 8.2.1.2 SDR gestrichen und die entsprechenden ADR Bestimmungen gelten.
- Unter 8.2.1.12 SDR wurden die Bestimmungen zur Ausbildung von Fahrzeugführern geändert. Die Führer von Fahrzeugen, die ausschliesslich Stoffe der Klassen 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe), UN-Nummern 2814, 2900, 3291, 3373 sowie der Klasse 9, UN-Nummer 3245, transportieren, können von der Teilnahme am Grundkurs befreit werden. Sie müssen dann spezifische Erfahrung im Umgang mit ansteckungsgefährlichen oder genetisch veränderten Organismen nachweisen. Zudem müssen sie an einem anerkannten Kurs teilnehmen und eine Prüfung bestehen.
- Es wurden Änderungen an der Tabelle der UN-Nummern mit Einschränkungen in den CH-Tunnels integriert und eine zusätzliche Sondervorschrift (34) unter 1.9.5.4.5 SDR für Kryo-Behälter angefügt.
Die Änderungstexte und die ab 1. Januar 2007 gültige SDR sind auf der Internet-Seite des ASTRA als PDF-Dokument verfügbar: http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/00408/index.html?lang=de
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2. Für ak-Abfälle braucht es ab 1. Januar 2007 eine Bewilligung zur Entgegennahme
Für die ?anderen kontrollpflichtigen Abfälle? (abgekürzt ak) braucht es gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ab dem 1. Januar 2007 eine Empfängerbewilligung vom Standortkanton. Typische ak-Abfälle sind Altholz, Altpneu, Altfahrzeuge, Mischschrott, sowie elektrische und elektronische Geräte.
Die Entgegennahme und die Weiterleitung dieser Abfälle muss als jährliche Gesamtmenge 30 Tage nach Ende des Kalenderjahres in VeVA-Online gemeldet werden: Erstmals also Anfangs 2008 die Jahresmengen von 2007. Für diese Meldung hat das BAFU ein neues Merkblatt herausgegeben mit den entsprechenden Informationen. Das Merkblatt ?Informationen für Entsorgungsunternehmen, die andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen, zur Meldepflicht gemäss VeVA ab dem Jahr 2007? können Sie in unserem Downloadbereich www.ecoserve.ch/42.html entnehmen.
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3. Ziele der Abfallpolitik in der Schweiz definiert
Das BAFU hat im Dezember 2006 einen Bericht über die ?nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung? publiziert. Als erstes hält der Bericht fest, dass sich die Umweltbelastungen durch die Abfallentsorgung in den vergangenen 20 Jahren verringert hat und die definierten Ziele von 1986 weitgehend erreicht wurden. Für die Zukunft werden folgende vier Hauptziele im Bereich Rohstoffnutzung festgelegt: 1. Die Schweiz leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Rohstoffe. So können Umweltbelastungen verringert und der Rohstoffverbrauch reduziert werden. 2. Die Abfallentsorgung muss umweltverträglich sein. Das heisst, wenn technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, sollen die Schadstoffemissionen weiter gesenkt werden. 3. Die Entsorgungssicherheit muss gewährleistet sein und 4. Alle Bestrebungen zur Erreichung der ökologischen Zielsetzungen (Ziel 1 bis 3) tragen den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen Rechnung.
Zu diesen Hauptzielen wurden je einzelne Massnahmenvorschläge ausgearbeitet. Zum Beispiel werden für die Erreichung des zweiten Zieles in folgenden Bereichen Verbesserungen angestrebt: Besserer Absatz von Sekundärrohstoffen (Recycling), Überprüfung von Separatsammlungen oder Abklärung von zusätzlichen Separatsammlungen, Umweltgerechte Deponierung von Abfällen und Energiegewinnung aus Abfällen. Das dritte Ziel ist im Moment weitgehend erreicht und der Bund sieht punktuelle Optimierungsmöglichkeiten. Insbesondere besteht die Forderung einer Neuorientierung in der Planung. Dies kann eine weitergehende Öffnung der Landesgrenzen für Abfalltransporte bedeuten, jedoch werden voraussichtlich die Transportstrecken (und die entsprechende Umweltbelastung) stärker beachtet.
Der ganze Bericht ist auf der Seite des BAFU auf folgender Internetseite erhältlich:
http://www.bafu.admin.ch/publikationen/index.html?action=show_publ&lang=de&id_thema=4&series=UW&nr_publ=0612
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4. Änderungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 eine Änderung der ChemRRV beschlossen.
Das Schweizer Giftgesetz wurde bekanntlich auf den 1. August 2005 von einem neuen umfangreichen Chemikalienrecht (ChemG, ChemV, ChemRRV etc.) abgelöst. Ziel war die Harmonisierung mit dem EU-Recht unter Beibehaltung des bestehenden Schutzniveaus.
Seither hat die EU Anpassungen in verschiedenen den Richtlinien vorgenommen. Um die ChemRRV wieder in Einklang mit den EU-Rahmenbedingungen zu bringen und keine unerwünschten Handelshemmnisse entstehen zu lassen, wurde die ChemRRV angepasst. Solche Anpassungen sind auch zukünftig periodisch vorgesehen.
Insbesondere wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- das giftige Lösungsmittel Toluol darf künftig nicht mehr in Sprayfarben und Klebstoffen, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, verwendet werden.
- der Grenzwert für krebserregende polyzyklische Aromaten in Weichmacher-Ölen, welche zur Herstellung von Autoreifen verwendet werden, wird herabgesetzt. Es wird deshalb weniger von diesem Schadstoff durch Pneuabrieb in die Umwelt gelangen. Die Bestimmung tritt nach einer Übergangsfrist auf den 1. Januar 2010 in Kraft.
- Vereinfachungen für die Wirtschaft durch zusätzliche Ausnahmen bei den geltenden Schwermetallverboten in Elektrogeräten und Fahrzeugen sowie deren Bauteilen. In der Schweiz und in der EU sind Schwermetalle in Fahrzeugen sowie Elektro- und Elektronikgeräten verboten. Ausnahmen gelten für Werkstoffe und Bauteile, für die noch kein schwermetallfreier Ersatz entwickelt werden konnte.
Für die Anpassungen und Änderungen wurden verschiedene Übergangsfristen definiert. Wenn nichts anderes erwähnt ist, treten die Bestimmungen auf den 1. März 2007 in Kraft. Die genauen Änderungstexte, Erläuterungen des Bundes und eine Zusammenfassung der Kommentare aus der Vernehmlassung finden Sie auf folgender BAFU-Internetseite:
http://www.bafu.admin.ch/aktuell/medieninformation/00004/index.html?lang=de&msg-id=9743
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5. Gefahrguttag am 15 September 2006 war ein voller Erfolg
Wiederum im Luzerner Verkehrshaus fand die bekannte Tagung über die Beförderung gefährlicher Güter statt. Die Tagung war bis auf den letzten Platz ausgebucht. Schwerpunkt an der diesjährigen Veranstaltung waren natürlich die Regelwerksänderungen aufs Jahr 2007 und die Auswirkungen in die Praxis. Daneben wurden weitere aktuelle und brisante Themen vorgetragen. Den detaillierten Pressebericht finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.ecoserve.ch/41.html
Nächstes Jahr findet der Schweizer Gefahrguttag am Freitag, 14. September wiederum im Verkehrshaus Luzern statt. Reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin.
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6. Kursprogramm EcoServe 2007, etliche neue Kurse
Im Jahr 2007 können wir Ihnen insbesondere im Bereich Chemikalienrecht neue Kurse anbieten. Zum Beispiel ist für die Chemikalien-Ansprechperson ein halbtägiger Kurs mit allen wichtigen Informationen zu ihren Pflichten vorgesehen. Oder ein Kurs speziell für die Meldung bzw. Anmeldung von Stoffen und Zubereitungen ist im Programm. Beide Kurse dauern einen halben Tag und können mit dem Grundlagenkurs Chemikalienrecht kombiniert werden.
Natürlich geben wir unser Praxiswissen über den Umgang mit gefährlichen Chemikalien die Sonderabfallentsorgung oder die Gefahrgutbeförderung in allen unseren Kursen, Lehrgängen und Workshops gerne an Sie weiter. Für spezifische In-House Schulungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter. Das gesamte Kursprogramm 2007 finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.ecoserve.ch/19.html
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7. Fachbuch Praxis Know How Sonderabfallentsorgung
Gerne bieten wir Ihnen das von safeTrans herausgegeben Handbuch mit vielen praktischen Informationen für eine korrekte Sonderabfallentsorgung an. Eine ideale Ergänzung zum Entsorgungshandbuch Schweiz 2006 VeVA ? ADR/SDR. Bestellungen unter:
http://www.ecoserve.ch/56.html
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8. Termine im Jahr 2007 im Bereich Sonderabfall, Gefahrgut und Chemikalienrecht
01. 01. 2007 Bestimmungen für die ak-Abfälle müssen angewandt werden
12. 06. 2007 Vierter Schweizer Sonderabfalltag in Olten
01. 03. 2007 Änderungen der ChemRRV müssen umgesetzt werden
30. 06. 2007 Änderungen der ADR/RID 2007 und der SDR 2007 müssen umgesetzt sein
14. 09. 2007 Schweizer Gefahrguttag im Verkehrshaus Luzern
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Wir wünschen Ihnen von Herzen schöne Festtage und viel Erfolg und Freude im Neuen Jahr. Wir freuen uns auch im nächsten Jahr mit vollem Einsatz für Sie da zu sein.
Freundliche Grüsse
Dieter Zaugg
EcoServe International AG
Bresteneggstrasse 5
5033 Buchs
Tel. 062 837 08 10
Fax. 062 837 08 11
www.ecoserve.ch
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