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Betreff: News von EcoServe International AG
Autor: ecoserve
Datum: Samstag der 21.04.2007

Sehr geehrte Damen und Herren

Herzlich willkommen zur Frühlings-Ausgabe unseres Newsletters mit folgenden Schwerpunkten:

1. ADR / RID / SDR / RSD / GGBV
2. Neues ADR/RID 2007 inkl. SDR und GGBV
3. Prüfung von Grosspackmitteln IBC
4. Altreifen ? ein kontrollpflichtiger Abfall
5. Seit 1. April 2007 sind Änderungen in der Chemikalienverordnung in Kraft
6. Neue Chemikaliengesetzgebung in der EU
7. nächste Weiterbildungen bei EcoServe International AG
8. Schweizer Sonderabfalltag am 12. Juni 2007 - Vorschau
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1. ADR / RID / SDR / RSD / GGBV

Die neuen ADR/RID Vorschriften 2007 sind seit dem 1. Januar 2007 gültig und können benutzt werden (natürlich bleibt während der Übergangsfrist bis am 30. Juni 2007 auch noch das ADR/RID 2005 gültig). Die Änderungen waren erneut umfangreich und im Detail zum Teil recht komplex. Wir haben drei Seminarien zum neuen ADR/RID 2007 durchgeführt und die Neuerungen dafür praxisnah aufbereitet. Die Folien stellen wir Ihnen in unserem Downloadbereich Gefahrgut als pdf gerne zur Verfügung http://www.ecoserve.ch/41.html

Auch die Neuerungen in der SDR Verordnung (bzw. in deren Anhänge 1 und 2) wurde in diesem Jahr rechtzeitig publiziert. Wir berichteten im letzten Newsletter darüber. Allerdings hat sich dort ein kleiner Fehler eingeschlichen: Eine Übergangsfrist existiert nicht! Die Anpassungen in der SDR müssen seit dem 1. Januar 2007 zwingend angewendet werden.

Endlich wird nun auch eine Revision der RSD Verordnung (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn) geplant. Die RSD setzt bekanntlich das RID in der Schweiz in Kraft, analog dem SDR welches das ADR für gültig erklärt. Eine Vernehmlassung wurde am 23. Februar gestartet und ist inzwischen abgeschlossen. Wir sind auf das Ergebnis gespannt und werden sie über die beschlossenen Änderungen informieren.

Auch die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung wurde auf den 1. Januar 2007 leicht geändert. Eine wichtige Änderung betrifft die Prüfungsstellen. Diese dürfen in Zukunft nicht mehr Ausbildungsveranstalterin sein. Immer auf möglichst grosse Transparenz bedacht, hat sich Ecoserve International AG von Anfang an entschieden, selber keine GGB-Prüfungen abzunehmen und so mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Zeit hat uns wieder einmal recht gegeben.

Alle aktuellen Gesetzestexte finden Sie unter folgenden Weblinks:
http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/index.html?lang=de
http://www.bav.admin.ch/themen/verkehrspolitik/00709/00882/index.html?lang=de

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2. Neues ADR/RID 2007 inkl. SDR und GGBV

Das neue ADR/RID 2007 inklusive der aktuellen SDR und GGBV ist ab sofort bei EcoServe International AG zum Vorzugspreis von CHF 85.00 erhältlich. Greifen Sie zu: http://www.ecoserve.ch

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3. Prüfung von Grosspackmitteln IBC

Nach den Vorschriften ADR/RID müssen IBC wiederkehrenden Inspektionen und Prüfungen unterzogen werden. Dies ist von grosser Bedeutung da sich IBC immer grösserer Beliebtheit erfreuen und viele Betriebe IBC?s in grosser Stückzahl verwenden.

Absatz 6.5.4.4.1: Metallene, starre Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC müssen vor Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre auf Übereinstimmung mit dem Baumuster, den inneren und äusseren Zustand sowie eine einwandfreie Funktion der Bedienungsausrüstung geprüft werden. Zusätzlich alle zweieinhalb Jahre auf den äusseren Zustand und die einwandfreie Funktion der Bedienungsausrüstung.
Absatz 6.5.4.4.2: Alle Metallenen, starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für flüssige Stoffe oder für feste Stoffe, die unter Druck eingefüllt oder entleert werden müssen vor ihrer ersten Verwendung und dann im Abstand von zweieinhalb Jahren einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden.
Das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat (EGI) ist als zuständige Behörde in der Schweiz verantwortlich für die ordnungsgemässe Prüfung und Inspektion der IBC?s. Allerdings werden vom EGI nur die Inspektionen im 5-Jahresturnus durchgeführt. Diese Vorgehensweise ist äusserst problematisch, da viele IBC?s im internationalen Verkehr geführt werden. Die Behörden und Vollzugstellen der angrenzenden Nachbarländer taxieren die IBC?s ohne zweieinhalbjährige Inspektion zurecht als nicht mehr ADR-konform. Das entsprechende Bussgeld ist nicht mehr abzuwenden!
Wir haben in dieser Sache die Bundesämter ASTRA, BAV sowie das EGI um Klärung angefragt. Der Ball liegt im Moment beim EGI. Wir hoffen, dass wir schon bald berichten können, wie die zweieinhalbjährige Prüfung in der Schweiz durchzuführen sei.

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4. Altreifen ? ein kontrollpflichtiger Abfall

Bei der Einführung der VeVA wurden die Abfälle eingeteilt in drei Kategorien: S = Sonderabfall, ak = anderer kontrollpflichtiger Abfall und übriger Abfall. Für ak-Abfälle sind keine Begleitscheine erforderlich, jedoch dürfen sie nur Betrieben mit einer VeVA-Bewilligung zur Entgegennahme des entsprechenden Abfall übergeben werden (für Altreifen gilt der Abfallcode 16 01 03). Die Entsorgung von Altreifen stellt keine grosse Herausforderung dar. Die Sortierung und vor allem die Lagerung unterstehen aber verschiedenen Vorschriften. Altreifen sind oft mit Zinkstaub und weiteren Schadstoffen verschmutzt. Sie dürfen deshalb nur unter Dach und auf befestigtem Boden mit Schmutzwasserableitung gelagert werden. Zusätzlich sind Brandschutzvorschriften (kantonal) zu beachten, da ein brennendes Altreifenlager nur schwierig zu löschen ist und beim Brand giftige Stoffe in Luft, Wasser und Boden freigesetzt werden können. Weil Altreifenlager in der Vergangenheit auch einfach liegen gelassen wurden und der Besitzer ins Ausland verschwunden ist, verlangen die Kantone heute häufig sogenannte Sicherheitsleistungen (Bankgarantien oder Versicherungen) um eine allfällige Entsorgung finanzieren zu können. Entsorgungsbetriebe müssen ab 2007 die jährlichen Mengenflüsse der entgegengenommenen ak-Abfälle in veva-online melden. Das BAFU hat eine Vollzugshilfe für die Entsorgung von Altreifen erstellt. Diese finden Sie unter:
http://www.bafu.admin.ch/abfall/01508/01510/index.html?lang=de

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5. Seit Anfang April 2007 sind Änderungen in der Chemikalienverordnung in Kraft

Am 1. März 2007 wurde eine Teilrevision des Chemikalienrechts vom Bundesrat gutgeheissen. Mit der Anpassung der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung wird die Entwicklung des europäischen Rechts berücksichtigt sowie Präzisierungen und Korrekturen integriert. Folgende Vorschriften wurden insbesondere geändert und auf den 1. April 2007 in Kraft gesetzt:

A) die Kennzeichnungvorschriften für kleine Verpackungen, für spezielle Produktekategorien (wie z.B. Metalle und Legierungen) und für Transportverpackungen werden angepasst.
B) Die Definition des Herstellers wird wie folgt ausgedehnt, um auch Wiederverkäufer vermehrt in die Pflicht zu nehmen:
Als Herstellerin gilt auch, wer Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände in der Schweiz bezieht und sie in unveränderter Zusammensetzung gewerblich abgibt:
? unter eigenem Namen ohne Angabe des Namens der ursprünglichen Herstellerin,
? unter eigenem Handelsnamen,
? in einer anderen als von der ursprünglichen Herstellerin vorgesehenen Verpackung, oder
? für einen anderen Verwendungszweck
C) Bei besonders gefährlichen Produkten wird die Selbstbedienung nur noch für private Käufer verboten
D) die Vorschriften über die Lagerung und das Abfüllen von gefährlichen Produkten werden folgendermassen ergänzt:
- Gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die nicht gewerblich abgegeben werden, dürfen nur in Behälter abgefüllt und in solchen aufbewahrt werden, welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. die Verpackungen dürfen nicht mit Verpackungen von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Heilmitteln oder Futtermitteln verwechselt werden können;
b. der Name des Stoffes oder der Zubereitung muss in der Kennzeichnung
angegeben werden; und
c. die Beschaffenheit der Verpackung muss dem Artikel 35 entsprechen.
E) das Anmeldeverfahren von neuen Stoffen, die bereits in der EU angemeldet sind, wird vereinfacht und die Verpackungs- und Abgabevorschriften von gefährlichen Biozidprodukten an diejenigen der übrigen gefährlichen Zubereitungen angeglichen.
F) Die Gebühren im Zusammenhang mit bestimmten behördlichen Leistungen wurden in der Chemikaliengebührenverordnung präzisiert

Alle Änderungen sind detailliert aufgeführt unter http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/01460/01493/index.html?lang=de

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6. Neue Chemikaliengesetzgebung in der EU

In der EU wird am 1. Juni 2007 die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) in Kraft treten. Wie weit und wann das Schweizer Chemikalienrecht an REACH angepasst werden soll, wird Gegenstand politischer Diskussionen sein, die im 2007 aufgenommen werden.

Gleichzeitig mit REACH soll in der EU auch das neue, weltweit harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungssystem (GHS) eingeführt werden, das sich vom dem gegenwärtigen Kennzeichnungssystem erheblich unterscheidet. Als Mitglied der OECD hat die Schweiz aktiv am GHS mitgearbeitet. Die Bundesbehörden sind seit vielen Jahren in verschiedenen Chemikalienprogrammen der OECD vertreten.

Weitere Informationen zu REACH und zur GHS finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/02835/index.html?lang=de

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7. Nächste Weiterbildungen bei EcoServe International AG

Bilden Sie sich weiter und generieren Sie für sich und Ihren Betrieb einen Mehrwert. Fehlende oder mangelhafte Ladungssicherung führt auf den Strassen leider immer wieder zu Unfällen. Viele verlaufen glimpflich, aber dennoch sind die Umtriebe, Zeitverluste, Bussen und Schadensbehebungen mühsam und vor allem vermeidbar. Wir bieten einen Praxisworkshop für Ladungssicherung an, in dem Sie die Möglichkeiten der Ladungssicherung von Grund auf lernen und direkt anwenden.

Der nächste Ladungssicherungskurs findet am Montag 7. Mai 2007 statt.

Ebenfalls letzte Plätze sind in folgenden Kursen noch frei:
2. Mai 2007 Vormittag, Grundlagenkurs Chemikalienrecht
3./4. Mai 2007 Klassifizierung nach Gefahrgutrecht mit vielen Praxisbeispielen

Diese drei Kurse werden definitiv durchgeführt.

Zur Erinnerung, für unsere Kursteilnehmer stehen wir gerne jederzeit für Auskünfte zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter www.ecoserve.ch/19.html.

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8. Schweizer Sonderabfalltag am 12. Juni 2007 - Vorschau

Spannende und nützliche Themen werden am 4. Schweizer Sonderabfalltag aufgeworfen. Vorträge zum Export von Abfall, zur effizienten Administration mit VeVA-Online, zur sicheren Lagerung und für eine lukrative VOC-Rückforderung werden angeboten. Sie erhalten ebenfalls Einblick in die Entsorgung von Bau- und Asbestabfällen und das SECO orientiert über Abfallentsorgungsprojekte im Ausland. Nutzen Sie die Gelegenheit zur umfassenden Information, zum Austausch mit Experten und zur Ideensammlung für eine sichere und gesetzeskonforme Sonderabfallentsorgung. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie unter http://www.ecoserve.ch/19.html. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

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Wir wünschen Ihnen einen frischen und weiterhin sonnigen Frühling und sind jederzeit gerne für Sie da!

Freundliche Grüsse
Dieter Zaugg

EcoServe International AG
Bresteneggstrasse 5
5033 Buchs

Tel. 062 837 08 10
Fax. 062 837 08 11
www.ecoserve.ch



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