Sehr geehrte Damen und Herren
Herzlich willkommen zur Sommer-Ausgabe unseres Newsletters mit folgenden Schwerpunkten:
1. Neue Funktionen in VeVA-Online 2. Elektronisches Entsorgungshandbuch 3. EU Abfallverordnung hat am 12. Juli 07 geändert ? Achtung Exportpapiere 4. Änderungen der TVA: Vorschriften für die Deponierung 5. Übergangsfrist Chemikalienrecht ? Kennzeichnung 6. REACH: Neue Chemikalienvorschriften in Europa 7. Corrigendum zum ADR 2007 8. Schweizer Gefahrguttag am 14. September 2007 9. Rückblick auf den 4. Schweizer Sonderabfalltag vom 12. Juni 2007
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1. Neue Funktionen in VeVA-Online
Auf den 18.Juli 2007 wurden neue Funktionen in www.veva-online.ch integriert. Kurz zusammengefasst betreffen diese das Ausfüllen und Übermitteln der Begleitscheine sowie die LAS-Meldungen.
Wenn Sie Begleitscheine erfassen, können Sie jetzt per Knopfdruck das Tagesdatum eintragen lassen. Klonen Sie Begleitscheine, wird die Adresse neu vom VeVA-Server heruntergeladen, so dass zwischenzeitliche Adressänderungen berücksichtigt werden. Und wenn Sie den ausgefüllten Begleitschein abgespeichert haben und übermitteln steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung Zusatztext im E-Mail mitzusenden und das E-Mail als Blindkopien (BCC) an die eigene Adresse zu senden. Zudem wird geprüft, ob eine E-Mailadresse vorhanden ist und wenn nicht erscheint eine Fehlermeldung.
Für Entsorgungsbetriebe wurden folgende Erleichterungen integriert: Schliessen Sie einen Begleitschein ab, wird automatisch ein Standart E-Mail an den Abgeber gesendet. Dieses kann ebenfalls mit zusätzlichem Text versehen werden und wenn gewünscht als Blindkopie an die eigene Adresse gesendet werden. Neu wird, wenn eine LAS-Meldung erfasst wird, der entsprechende Begleitschein (mit derselben BGS-Nummer) in VeVA-Online automatisch abgeschlossen (wenn dies vorher nicht bereits geschehen ist). So werden in Zukunft keine Begleitscheine mehr offen hängen bleiben. Ebenfalls wurde bei den LAS-Meldungen eine Funktion zur erweiterten Suche integriert. Die zuständigen kantonalen Stellen können mit dieser erweiterten Suchfunktion die LAS-Daten in Zukunft einfacher verwalten.
Die zusätzlichen Funktionen werden zukünftig in den Informatik-Benutzerhandbüchern integriert, sind im Moment aber noch nicht beschrieben.
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2. Elektronisches Entsorgungshandbuch
Wir möchten Sie auf eine Neuigkeit aus dem Hause EcoServe aufmerksam machen. Vielleicht kennen Sie das bekannte und bewährte ?Entsorgungshandbuch Schweiz ? VeVA, ADR/SDR? als rot-weiss gestreiften Ordner. Dieses beliebte Nachschlagwerk gibt es neuerdings auch als elektronische Version mit zusätzlichen Funktionen. Neben allen Daten aus dem Entsorgungshandbuch, enthält das Programm umfangreiche Suchfunktionen zum Finden des zutreffenden Abfallcodes und der möglichen Gefahrgutklassifizierungen. In der Vollversion bietet das Handbuch einen VeVA-Assistenten, der die Anbindung an das Informatikprogramm des BAFU gewährleistet. So wird die Erstellung eines Online-Begleitscheins als Gefahrgut-Beförderungspapier in VeVA-Online erleichtert. Der Gefahrguteintrag, allenfalls ergänzt mit dem Gefahrenauslöser, wird in korrekter Schreibweise direkt in das entsprechende Feld des Begleitscheins integriert. Als i-Tüpfelchen wird die Gebindeetikette mit den geforderten Angaben druckbereit zur Verfügung gestellt. Das elektronische Entsorgungshandbuch ist, mit oder ohne VeVA-Assistent, ein Hilfsmittel, welches die Arbeit massiv erleichtert. Für weitere Informationen klicken Sie auf unsere Homepage www.ecoserve.ch oder rufen uns jederzeit an.
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3. EU Abfallverordnung hat am 12. Juli 07 geändert ? Achtung Exportpapiere
Die EU-Abfallverbringungsverordnung hat auf den 12. Juli 2007 geändert. Dies bringt Änderungen in Notifikations- und Versandpapiere beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen. Insbesondere müssen im Entsorgungsvertrag die Verweise auf die EG-Verordnung angepasst werden (Artikel 6 (Sicherheitsleistung) und Artikel 22 ? 25 (Rücknahme) der Verordnung (EG) Nr. 101372006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen). Neu ist die Sicherheitsleistung zu Gunsten des BAFU auszustellen und für die Klassifizierung der Abfälle sind die neuen OECD-Listen (die in der Schweiz bereits seit 1.1.06 galten) zu verwenden. Für Transporte innerhalb der Schweiz gibt es keine Änderungen.
Bei den grün gelisteten Abfällen ist ein neuer grüner Begleitschein notwendig. Als PDF-Dokument steht er in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Elektronisch ausfüllbare sind in den Sprachen Deutsch und Englisch bei den Behörden verfügbar: http://ec.europa.eu/environnment/waste/shipments/lists.htm. Neu muss auch bei diesen Abfällen ein Entsorgungsvertrag aufgesetzt werden (und beim Transport allenfalls vorgezeigt werden), der die Geschäftsbedingungen und insbesondere die Rücknahme der Abfälle gemäss Art. 22-25 der EG-Verordnung Nr. 1013/2006 regeln.
Innerhalb der EU gilt neu die Behörden-Notifikation. Das heisst, dass die Gesamtnotifikation nur den Behörden im Versandland eingereicht werden muss und diese die Papier an die Transit- und Importländer weiterleitet. Da die Schweiz nicht in der EU ist, gilt hier weiterhin, dass die Notifikationspapiere vom Exporteur vollständig an alle Behörden des Export, Importländer und der Transitländer senden muss.
Weitere Informationen und die Originalgesetzestexte finden Sie auf der Homepage des BAFU unter www.bafu.admin.ch/abfall/01508/01509/04917/index.html
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4. Änderungen der TVA: Vorschriften für die Deponierung
Auf den 1. Juli 2007 beschloss der Bundesrat Änderungen der Technische Verordnung über Abfälle TVA in zwei Bereichen: Die Standortanforderungen an Deponien sowie die Vorschriften über die Ablagerung verglaster Rückstände. Die Anforderungen an einen möglichen Deponiestandort waren an geologische Barrieren gebunden, d.h. natürliche Schichten, die den Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund verhindern. Neu dürfen die Schichten künstlich geschüttet werden, damit eine genügende Dichtigkeit erreicht wird. So soll die Suche nach geeigneten Deponiestandorten erleichtert werden.
Durch neue Verfahren entstehen neue Abfälle. Zum Beispiel werden in Zukunft voraussichtlich vermehrt verglaste Rückstände deponiert. Die Kriterien für eine Ablagerung dieser Abfälle auf Inertstoffdeponien wurden definiert. So können einheitliche Rahmenbedingungen für neuartige Verfahren geschaffen werden. Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen finden Sie im folgenden PDF-Dokument:
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/8746.pdf
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5. Übergangsfrist Chemikalienrecht ? Kennzeichnung
Eine weitere Übergangsfrist des neuen Chemikalienrechts ist abgelaufen. Seit dem 1. August 07 müssen alle Packungen giftiger Reinigungsmittel und anderer Haushaltprodukte auch in der Schweiz die EU-konformen Symbole tragen. Die orangen Symbole ersetzen, die vorher in der Schweiz gültigen farbigen Giftbänder und Giftklassen. Sie weisen auf verschiedene Gefahren hin: kahler Baum und Fisch -> umweltgefährlich, Totenschädel -> giftig, Tropfen auf die Haut -> ätzend, ein grosses Kreuz -> gesundheitsschädlich oder reizend. So gekennzeichnete Produkte müssen vor Kindern sicher aufbewahrt werden und beim Gebrauch und dem Entsorgen sind weitere Sicherheitsmassnahmen zu beachten. Ein Viertel aller Vergiftungen sind auf Haushaltsprodukte zurückzuführen.
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6. REACH: Neue Chemikalienvorschriften in Europa
Seit dem 1. Juni 2007 ist die neue europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) in Kraft. Werden mehr als 1 Tonne einer Chemikalie pro Jahr in die EU importiert oder dort hergestellt, müssen die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt getestet und in der neuen EU-Chemikalien¬agentur in Helsinki registriert werden. Das heisst rund 30?000 bestehende Stoffe plus jährlich rund 400 neue Stoffe müssen voraussichtlich registriert werden. Die Registrierung läuft gestaffelt abhängig von der Menge und der Toxizität der Stoffe. Für besonders gefährliche Stoffe wird ein Zulassungsverfahren vorgeschrieben.
Diese Vorschriften müssen Hersteller sowie Händler beachten, die Chemikalien in EU-Länder importieren! Das heisst auch Schweizer Firmen sind betroffen, wenn Sie Chemikalien in EU-Länder verkaufen. Ab 1. Juni 2008 müssen diese Stoffe innerhalb von 6 Monaten, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, in der neuen Chemikalienagentur in Helsinki vorregistriert werden, damit sie in der EU weiterhin vermarktet werden dürfen. Voraussichtlich werden einige Chemikalien aus der EU nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn die Produktionsfirma sich gegen eine Registrierung entscheidet. Eine Übersicht über REACH finden Sie unter http://ec.europa.eu/echa/home_de.html und Lehrfilme sind unter www.reach-info.de zusammengestellt.
Die Datenbanksoftware IUCLID 5, die für die Registrierung der Stoffe unter REACH durch Hersteller, Importeure und Alleinvertreter genutzt werden muss und auch für die Vorregistrierung genutzt werden kann (aber nicht muss), ist jetzt verfügbar. Sie kann von der folgenden Website des ECB herunter geladen werden. Neben dem Programm selbst unter "GET IUCLID" sind unter "GET SUPPORT" die Dokumentation, ein Trainingsprogramm, Referenzsubstanzen, das EC-Stoffinventar, etc. verfügbar. http://ecbwbiu5.jrc.it/.
Innerhalb der Schweiz gilt REACH nicht. Hier sind das Chemikaliengesetz und die ausführenden Verordnungen massgebend. Ob diese mit den REACH-Vorschriften harmonisiert werden, untersucht eine Departements übergreifende Projektgruppe.
http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/02835/index.html?lang=de
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7. Corrigendum zum ADR 2007
Die UN-ECE hat ein erstes Corrigendum zum ADR 2007 veröffentlicht. Die Änderungen sind im Wesentlichen redaktioneller Art. In Deutschland wurde das Corrigendum in deutscher Fassung Ende Juli veröffentlich. Das entsprechende PDF-Dokument finden Sie auf unserer Homepage im Downloadbereich auf http://www.ecoserve.ch/41.html
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8. Schweizer Gefahrguttag am 14. September 2007
50 Jahre ADR, 35 Jahre SDR: Der 7. Schweizer Gefahrguttag lädt auch in diesem Jubiläumsjahr am 14. September in Luzern zur Tagung. Namhafte Branchenexperten aus dem In- und benachbarten Ausland referieren über jetziges Recht und zukünftige Entwicklungen. Im diesjährigen Referatszyklus werden aktuelle Themen wie ?Beförderung von Gasen?, ?Multimodale Beförderung?, ?IATA: Ausbildungsvorschriften und Freistellungen im Luftverkehr? oder ?Sicherung und Kontrolle? eingehend dargelegt und diskutiert.
Wie jedes Jahr bietet der traditionelle Schweizer Gefahrguttag auch bewusst Raum zum persönlichen Gespräch und zur vertieften Diskussion von Fachthemen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich an nur einem Tag über ein breites Spektrum an aktuellem Gefahrgutwissen zu informieren. Weitere Informationen und die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie auf www.ecoserve.ch.
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9. Rückblick auf den 4. Schweizer Sonderabfalltag vom 12. Juni 2007
Sichere Wege der Sonderabfallentsorgung
Am 12. Juni 2007 versammelten sich rund 110 an der Abfallentsorgung interessierte Personen zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch in Olten. Die Teilnehmenden informierten sich über Neuigkeiten in der Abfallentsorgung, über gesetzliche Änderungen im In- und Ausland und tauschten Praxiserfahrungen aus. Die einzige jährliche Sonderabfall-Tagung in der Schweiz lockte wiederum viele Berufsleute aus Entsorgungsbetrieben, Produktions- und Bildungsstätten sowie Behördenvertreter nach Olten. In neun spannenden Referaten präsentierten die Vortragenden Wissenswertes und Praxistipps aus der Abfallentsorgung. Ein Schwerpunkt galt dem grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen. Herr André Hauser vom BAFU zeigte, welche Dokumente für ein Gesuch notwendig sind. Frau Alexandra Rüegger von der Oberzolldirektion stellte die Zollanmeldung vor. Ein Highlight war die Präsentation einiger SECO-Projekten in Entwicklungs- und Transitionsländern. Mit Geldern aus dem Erweitungsbeitrag werden zum Beispiel Abfallanlagen für Spitäler in Osteuropa finanziert oder die Triage von Elektroschrott in Indien so organisiert, dass Umwelt und Personen nicht zu schaden kommen. Auch der Vortrag über die Abfallgesetzgebung in Deutschland wurde von den Teilnehmenden sehr geschätzt. Sehr informativ waren die Ausführungen von Frau Christa Pfister zu den neuen Funktionalitäten in VeVA-Online und dem elektronischen Entsorgungshandbuch. Weitere Präsentationen stellten die Möglichkeit der VOC-Rückforderung bei der Entsorgung von Lösungsmitteln, die Verfahren zum Recycling von Altlasten und Bodenaushub und die sichere Lagerung von gefährlichen Abfällen vor. Ein interessanter Abschluss bot das Referat ?Risikominderung im Umgang mit Asbest?. Als Moderator führte Herr Dieter Zaugg, Geschäftsführer der EcoServe International AG, durch die Tagung. Mit seinen Fragen entlockte er den Referenten klare Stellungnahmen, Praxistipps und interessante Neuerungen. Die rundum gelungene Veranstaltung wird auch im nächsten Jahr durchgeführt.
Nächstes Jahr findet der 5. Schweizer Sonderabfalltag am 11. Juni 2008 wiederum im Hotel Arte in Olten statt. Weitere Informationen, Fotos und eine Auswertung der diesjährigen Tagung, finden Sie auf www.ecoserve.ch.
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Wenn Sie weitergehende Informationen zu einem der aufgeführten Themen wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und stehen Ihnen für Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen hoffentlich warmen und vor allem trockenen Spätsommer.
Freundliche Grüsse
Ihr EcoServe-Team
EcoServe International AG
Bresteneggstrasse 5
5033 Buchs
Tel. 062 837 08 10
Fax. 062 837 08 11
www.ecoserve.ch
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