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Betreff: News von EcoServe International AG
Autor: ecoserve
Datum: Dienstag der 06.05.2008

Sehr geehrte Damen und Herren


Herzlich willkommen zum Frühjahrs-Newsletter von EcoServe mit folgenden Schwerpunkten:

1. Sonderabfalltag wieder mit brandaktuellen Themen ? Anmeldefrist läuft
2. Gefahrgutbeauftragte: Der Ausweis muss vor dem Ablaufdatum verlängert werden
3. Neue multilaterale Übereinkommen die ADR-Vorschriften vereinfachen
4. Clariant erhält den "Gefahrgut"-Innovationspreis 2008 für neues Schulungsprogramm
5. Swiss PRTR und VeVA-Online
6. Countdown für Registrierung chemischer Stoffe läuft
7. Kennzeichnung nach Chemikalienrecht und ADR - Chemikalienrecht Revision geplant
8. Neue Chemikalienregelungen in der EU: Vorbereiten auf REACH und GHS
9. Zusätzlichen Ladungssicherungskurs wegen grosser Nachfrage, Termin 19. Juni 2008

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1. Sonderabfalltag wieder mit brandaktuellen Themen ? Anmeldefrist läuft

Der 5. Schweizer Sonderabfalltag am 11. Juni 2008 beantwortet aktuelle Fragen rund um die Themen: Abfälle klassieren, umweltschonend verwerten und gesetzeskonform entsorgen.

?Wann wird ein Abfall zum Sonderabfall?? und ?Welche Abfälle dürfen in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden?? Um diese Fragen zu beantworten, müssen Kriterien bekannt sein. Der Sonderabfalltag liefert Antworten, Entscheidungsgrundlagen und hilft den richtigen Weg in die Entsorgung und Verwertung zu finden.
Verwertungsmöglichkeiten für Kunststoffe stellt Raymond Schelker in seinem Referat: ?Ich fahre eine alte PET-Flasche ? Möglichkeiten beim Kunststoffrecycling? vor. Ebenfalls von besonderem Interesse für Abfall-Abgeberbetriebe dürften die Referate ?Anorganische Abfälle - neue Rohstoffquelle? und ?Sonderabfall lagern - Vorsorge Störfall? sein. Die EURO2008 ist auch am Sonderabfalltag präsent: Der Ball rollt, riesige Menschenmengen wollen ihn sehen und hinterlassen Abfall. Die Herausforderung für kantonale und kommunale Behörden ist gross. Basel-Stadt stellt ihr Abfallkonzept vor.
Das vollständige Programm erhalten Sie unter www.ecoserve.ch. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen bis spätestens 31. Mai 2008.

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2. Gefahrgutbeauftragte: Der Ausweis muss vor dem Ablaufdatum verlängert werden

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist der Ausweis eines Gefahrgutbeauftragten immer 5 Jahre ab dem Datum der erstmalig bestandenen Prüfung gültig. Er wird jeweils um 5 Jahre verlängert, wenn der Inhaber vor Ablauf der Frist erneut die Prüfung besteht. Wird dieses Datum versäumt, muss der ganze viertägige Kurs wiederholt werden. Ausnahmen dazu gibt es keine.
Wählen Sie deshalb ein möglichst frühes Datum für einen Verlängerungskurs (die Prüfung kann frühestens ein Jahr vor dem Ablauf des Ausweises erneut absolviert werden) so haben Sie sicher noch eine zweite Möglichkeit Ihren Ausweis zu verlängern. EcoServe International AG bildet seit sieben Jahren erfolgreich Gefahrgutbeauftragte aus. Unsere nächsten Verlängerungskurse finden am 19. + 20. August oder am 30. + 31. Oktober 2008 statt.

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3. Neue multilaterale Übereinkommen die ADR-Vorschriften vereinfachen

In den vergangenen Jahren hat die Schweiz mehr als zehn multilaterale Übereinkommen betreffend Gefahrguttransporten unterzeichnet. Die Multilateralen Übereinkommen treten jeweils sofort in Kraft und werden meist zu einem späteren Zeitpunkt ins ADR als verbindliche Regelungen aufgenommen. Sie sind immer befristet. Die wichtigsten neuen Multilateralen möchten wir hier kurz vorstellen:

M183 betreffend die Beförderung in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 1.1.3.6 und der erforderlichen Information im Beförderungspapier. Die Vorschrift 5.4.1.1.10 muss nicht mehr beachtet werden. Das heisst, der Eintrag ?Beförderung ohne Überschreiung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen? ist nicht notwendig.

M184 betreffend die Höchstmenge von organischen Peroxiden der Klasse 5.2 und selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1. Von diesen Gütern dürfen maximal 20 T pro Beförderungseinheit transportiert werden.

M 189 betreffend die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3000 Litern befördern. Gedeckte und bedeckte Fahrzeuge, die einen Tank mit Fassungsraum von max. 3000 l befördern, müssen die orangefarbene Kennzeichnung (mit Gefahren- und UN-Nummer) an den Längsseiten des Fahrzeuges nicht anbringen. Es genügt die (blanko) orangen Tafeln vorne und hinten an jeder Beförderungseinheit und die Grosszettel seitlich und hinten an jedem Fahrzeug anzubringen. Zusätzlich ist ein Vermerk im Beförderungspapier nötig.

Den genauen Wortlaut und alle Multilateralen Regelungen finden Sie auf der Internetseite:
www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/00509

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4. Clariant erhält den "Gefahrgut"-Innovationspreis 2008 für neues Schulungsprogramm

Die Zeitschrift Gefahr/gut verleiht den Innovationspreis 2008 an Clariant für das E-Learningkonzept ?Transport of Dangerous Goods by Sea? (zu deutsch: Gefahrgutbeförderung auf See). Jeder Interessierte kann das Schulungsprogramm im Internet ohne Einschränkung und Kosten nutzen, nach einmaliger Anmeldung unter der Adresse www.trainonline.ch/clariant. Das Programm wurde vom Gefahrgutbeauftragten der Clariant in der Schweiz, Raul Mitter, initiiert, weil immer mehr Probleme im Zusammenhang mit der globalisierten Beförderung entstanden. Mangelhaft verpackte oder falsch deklarierte Waren, häufig aus asiatischen Ländern, kamen nicht an oder gefährdeten Transport- und Versandmitarbeiter oder die Umwelt. Erwin Sigrist vom Verband SGCI Chemie Pharma Schweiz unterstrich: ?Das Vorgehen zeugt von Weitsicht, von vorbildlicher Verantwortung und von Engagement?. EcoServe International AG gratuliert dem Preisträger zum grossen Erfolg und stellt den Link im Downloadbereich zur Verfügung: www.ecoserve.ch/41.html

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5. Swiss PRTR und VeVA-Online

Swiss PRTR ist ein Register über die Freisetzung von Schadstoffen. Gemäss der entsprechenden Verordnung PRTR-V müssen Firmen, die in einem bestimmten Bereich tätig sind und mehr als bestimmte Mengen Schadstoffe freisetzen oder als Abfall entsorgen eine Meldung machen. Das erste Berichtsjahr ist 2007 und die Meldung muss bis 1. Juli 2008 über die Internetseite www.prtr.ch gemacht werden. Auf der Internetseite des BAFU steht eine 50-seitige Benutzeranleitung zur Verfügung und am 27. Mai 08 findet eine halbtägige Schulung statt.

Muss ein Unternehmen die abgegebenen Sonderabfälle melden, kann es auf die Daten von VeVA-Online zugreifen. Dies funktioniert folgendermassen: Das Unternehmen registriert sich auf www.prtr.ch und erhält per Post den Zugangscode. Danach kann es sich einloggen und den folgenden Punkt wählen ?Datenerfassung?. Zuerst werden allgemeine Betriebsdaten abgefragt. Für die Erfassung des Sonderabfalles wählen Sie nun ?VeVA-Import starten?. Danach müssen Sie die Zugangsdaten zu VeVA-Online eingeben und können die Daten ins PRTR importieren.

Weitere Infos finden Sie unter: www.bafu.admin.ch/chemikalien/01389/01401
Website zum Registrieren und Benutzerhandbuch: www.prtr.ch

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6. Countdown für Registrierung chemischer Stoffe läuft

In der EU müssen chemische Stoffe zwischen 1. Juni und 1. Dezember 2008 vorregistriert werden. Die EU-Kommission ruft die Hersteller und Händler auf, rund 30'000 bereits verwendete Chemikalien bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vor zu registrieren. Dies betrifft auch Schweizer Unternehmen, wenn Sie chemische Produkte in die EU exportieren. Das neue europäische Chemikalienrecht REACH regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe wie Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Tenside und Kleber.

Unternehmen die hergestellte oder exportierte Chemikalien nicht vorregistrieren lassen, riskieren eine Unterbrechung Ihrer Exportbewilligungen. Die EU-Kommission rechnet bis zu 180'000 Dossiers für die Vorregistrierungen. Das Verfahren soll den Unternehmen ermöglichen Daten über Stoffe auszutauschen, somit würden in Zukunft weniger Tierversuche nötig. Zudem wird die Sicherheit erheblich erhöht, weil bekannt ist, welche Chemikalien wozu verwendet werden.

EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmens- und Industriepolitik, und EU-Umweltkommissar Stavros Dimas riefen gemeinsam auf: " In Kürze beginnt die entscheidende Phase: die Vorregistrierung. Deshalb fordern wir jeden Chemikalienhersteller und -importeur auf, diese Vorregistrierung möglichst rasch vornehmen zu lassen. Lassen Sie im eigenen Interesse auf keinen Fall die Frist bis 1. Dezember 2008 verstreichen."

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem 15. Newsletter. Sehr lehrreich in diesem Zusammenhang unser neuer Kurs ?Neue Chemikalienregelungen in der EU?, den wir unter Punkt 8 noch genauer erläutern.

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7. Kennzeichnung nach Chemikalienrecht und ADR - Chemikalienrecht Revision geplant

Eine wichtige Anpassung vom Frühling 2007 aus der Chemikalienverordnung betrifft die Kennzeichnung von Transportverpackungen (wir haben im Frühlingsnewsletter 2007 bereits darüber informiert). An dieser Stelle präzisieren wir nochmals:

Werden Stoffe und Zubereitungen in Transportverpackungen befördert, reicht es aus, wenn die Innenverpackungen nach den Vorschriften der ChemV und die Transportverpackungen (Aussenverpackung) nach den Vorschriften des ADR/RID gekennzeichnet sind.

Soweit so gut. Was ist aber, wenn es sich um eine einzelne Verpackung (Fass, Kanister) handelt? Wegen einer Regelungslücke kann es nun sein, dass die Verpackung gar nicht gekennzeichnet ist. Dann nämlich wenn die Chemikalie kein Gefahrgut nach ADR/RID ist (z.B. reizender Xi oder gesundheitsschädlicher Xn Stoff). ChemV, Art. 48, Abs. 2 sagt, dass auf Gefahrensymbole und die Gefahrenbezeichnungen nach ChemV verzichtet werden darf, wenn die Kennzeichnungsvorschriften nach ADR/RID eingehalten werden. Dies kann man bejahen, wenn der Stoff gar kein Gefahrgut ist! Ergo braucht es auch keine Kennzeichnung nach ChemV.


Hinweis: Seit 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung in den EU-Ländern in Kraft. Damit keine grossen Wettbewerbsverzerrungen stattfinden, werden Mengenschwellen und andere Vorschriften des Schweizer Chemikalienrechts mit REACH harmonisiert. Eine erste Welle von Anpassungen ist jetzt in Vernehmlassung. Folgende Verordnungen werden teilweise revidiert:
Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Verordnung des EDI über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, Verordnungen des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern, für die allgemeine Schädlingsbekämpfung und für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln

Das Anhörungsverfahren ist kürzlich abgelaufen. Die Entwürfe sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/01460/01493/index.html?lang=de#sprungmarke0_107

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8. Neue Chemikalienregelungen in der EU: Vorbereiten auf REACH und GHS

Schweizer Unternehmen, die Chemikalien in Verkehr bringen sind von weiteren Änderungen betroffen. Seit Sommer 2007 ist die REACH-Verordnung in der EU in Kraft. Nächstes Jahr wird das GHS im EU-Raum eingeführt. In der Schweiz sind zurzeit diverse Chemikalienverordnungen in Revision. Ziel ist die Harmonisierung mit dem EU-Recht soweit als nötig. Im Kurs ?Neue Chemikalienregelungen in der EU? werden die Veränderungen vorgestellt und konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Zielpublikum des Kurses sind kleinere und mittlere Unternehmen, welche chemische Produkte in Verkehr bringen (herstellen, handeln, importieren und exportieren). Sie erfahren, was die Übernahme der neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften des GHS ins Schweizer Chemikalienrecht für Ihr Unternehmen bedeuten. Sie erhalten konkrete Vorschläge, wann sie in den nächsten Jahren Produkte melden, neu einstufen und neu kennzeichnen müssen und wie sie die ganzen Anpassungen ressourcen- und kostensparend anpacken können. Am 21. August 2008 findet der erste Kurs ?Neue Chemikalienregelungen in der EU? statt. Referenten sind Pascal Höhener (Envirosol) und Dieter Zaugg (EcoServe). Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter www.ecoserve.ch/19.html?next=10

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9. Zusätzlichen Ladungssicherungskurs wegen grosser Nachfrage, Termin 19. Juni 2008

Da der Kurs vom 26. Mai rasch ausgebucht war, bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Termin für den Ladungssicherungs-Workshop an. Am 19. Juni findet ein zusätzlicher Kurs statt. Der Ort ist noch nicht fixiert, voraussichtlich in der Bauschule in Unterentfelden (Aargau). Die gewohnte praxisnahe Durchführung mit vielen Fahrversuchen ist auf jeden Fall gewährleistet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Anmelden können Sie sich per FAX, Mail oder bequem per Internet unter www.ecoserve.ch/19.html

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Das gesamte EcoServe-Team wünscht Ihnen einen schönen Start in den Frühling und eine spannende EURO08.

Herzliche Grüsse

EcoServe International AG
Bresteneggstrasse 5
5033 Buchs

Tel. 062 837 08 10
Fax. 062 837 08 11
www.ecoserve.ch

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