Sehr geehrte Damen und Herren
Herzlich willkommen zum Frühlings-Newsletter mit diesen Themen:
1. Der 6. Schweizer Sonderabfalltag steht vor der Tür
2. GHS in der Schweiz
3. Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
4. Neue Tunnelregelung per 2010
5. Daten von SwissPRTR sind online abrufbar
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1. Der 6. Schweizer Sonderabfalltag steht vor der Tür
Am 10. Juni findet in Olten bereits der 6. Schweizer Sonderabfalltag statt. Auch in diesem Jahr haben wir wieder interessante Themen für Sie zusammengestellt:
- Geplante Änderungen im Abfallrecht
Die Vernehmlassung zur VeVA ist am 28. Februar abgelaufen. Herr Thomas Schmid (EcoServe International AG) wird in seinem Referat auf die geplanten Änderungen eingehen und einige Punkte beleuchten.
- VeVA und deren Umsetzung im Kanton Bern
Anschliessend wird Herr Urs Bürgi vom Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft, Bern über die Erfahrung bei seiner Arbeit über die Umsetzung von VeVA im Kanton Bern referieren. Wie akzeptiert ist die Online-Erstellung von Begleitscheinen, die Erstellung der LAS- und ak-Meldungen über das Portal Veva-online.ch? Was sagt das Gesetz zu Dreiecksgeschäften?
- Zwischenfälle mit Sonderabfällen
Aus den Medien wurde bereits mehrere Male über Zwischenfälle der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) berichtet. Herr Urs Ernst von der SMDK berichtet über die entstandenen Zwischenfälle und welche Vorkehrungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vorgenommen wurden, um den Rückbau sicher zu gestalten. Auch Industrie- und Entsorgungsbetriebe, welche grosse Mengen an Chemikalien und Sonderabfällen gelagert haben, können vom Referat profitieren.
- Entsorgung von Gasflaschen mit gefährlichen Gasen
Der Deo-Spray wandert nach Gebrauch im besten Fall in eine Sammelstelle. Was passiert aber mit den gefährlichen Gasen, die in der Industrie eingesetzt werden? Herr Christian Schedel (AirLiquide, Deutschland) zeigt anhand von Beispielen, wie der Entsorgung von Giftgasen begegnet wird.
- Sonderabfalltransporte aus Sicht der Polizei
Herr Roger Karpf von der Polizei Basel-Landschaft zeigt auf, welche Beanstandungen bei seinen Kontrollen festgestellt wurden. Auch die Auswirkungen der Beanstandungen und Fehler wird manchem Teilnehmer die Augen öffnen und er wird genauer auf die Details achten.
- Schadstoffbefreiung aus Bahnwagen: Asbest
Herr Alois Koller (ARGE Achermann, Dübendorf) widmet sich in seinem Vortrag der Befreiung von Asbest aus Bahnwagen. Wozu wurden Bahnwagen mit Asbest ausgekleidet, unter welchen Schutzvorkehrungen wird der Problemstoff entfernt?
- Eingangsanalytik und Besitzrecht
Wie lange ist Sonderabfall in meinem Besitz? Worauf muss Sonderabfall beim Entsorger vor der Annahme geprüft werden? Diese und weitere spannende Fragen werden von Frau Carmen Hrabi (Dottikon Exclusive Synthesis, Dottikon) beantwortet.
- Entsorgung von Elektroschrott
Das letzte Thema widmet sich der Entsorgung von ak-Abfall. Elektrogeräte werden heute in zunehmendem Masse produziert und verwendet. Handy, Computer, Kühlschrank etc., in jedem Haushalt sind mittlerweile elektronische Geräte zu finden, die nach Ablauf ihrer Lebensdauer entsorgt werden müssen. Frau Sabine Krattiger (IMMARK AG, Regensdorf) wird in ihrem Referat aufzeigen, was mit den Geräten nach der Rückgabe am Verkaufsschalter geschieht.
Es sind noch einige Plätze zur Tagung vorhanden. Anmeldungen nehmen wir gerne bis Ende Mai per Internet, Fax oder Mail entgegen (http://www.ecoserve.ch / 062 837 08 11 / info@ecoserve.ch)
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2. GHS in der Schweiz
Über die Anwendung des GHS (Globally Harmonized System) in der Schweiz haben wir bereits in unserem letzten Newsletter vom Januar berichtet. Wir erhielten in der letzten Zeit einige Anfragen von verunsicherten Kunden. Scheinbar sind verschiedentlich auch falsche oder zumindest nicht ganz korrekte Informationen verbreitet worden. Hier noch einmal die wichtigsten Informationen:
GHS unterscheidet sich vom gültigen Chemikalienrecht durch ein neues Kennzeichnungssystem und durch andere Einstufungskriterien. Seit dem 1. Februar 2009 ist GHS für gewerbliche Produkte freiwillig anwendbar. Wird nach GHS eingestuft, gekennzeichnet etc. müssen auf dem Sicherheitsdatenblatt zwingend beide Einstufungen aufgeführt werden. Neben der GHS-Einstufung auch die bisherige Einstufung nach Chemikalienrecht! GHS wurde noch nicht in Schweizer Recht übernommen. Das heute gültige Chemikalienrecht gilt weiterhin!
Weitere Informationen erhalten Sie auf:
http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/00533/06009/index.html?lang=de oder in unserem Kurs „Neue Chemikalienregelungen in der EU“ am 20. August. Anmeldung unter: http://www.ecoserve.ch/19.html?next=10
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3. Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Auf den 1. September 2009 wird die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in der Schweiz in Kraft treten. Ein Kernpunkt der neuen CZV ist der Erwerb eines zusätzlichen Fähigkeitsausweises und die zwingende Weiterbildung der Chauffeure. Damit der Fähigkeitsausweis gültig bleibt, müssen 35 Stunden Weiterbildung in fünf Jahren absolviert werden. Die Weiterbildungen müssen bei einem anerkannten Kursanbieter absolviert werden. Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir als Weiterbildungsveranstalter von der asa anerkannt wurden.
Diese EcoServe Kurse wurden bis heute anerkannt:
- Sichere und gesetzeskonforme Sonderabfallentsorgung
- Ladungssicherung. Aber richtig.
- Gefahrgut Notfall –> Richtig reagieren
Suchen Sie die etwas anderen Kurse für Ihre Chauffeure? Dann sind Sie bei uns richtig. Melden Sie sich noch heute unter http://www.ecoserve.ch/19.html an. Bei Bedarf lassen sich die Kurse auch als In-House Schulung durchführen.
Kursteilnehmer, welche in den vergangenen 3 Jahren (bis 01.01.07) einen oder mehrere dieser Kurs besucht haben, können diese nachträglich eintragen lassen. Wenn Sie dies wünschen, schicken Sie uns doch bitte eine E-Mail oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.cambus.ch/index.htm
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4. Neue Tunnelregelung per 2010
Im ADR 2009 ist festgelegt, dass Tunnel ab 1. Januar 2010 klassifiziert und in eine Kategorie eingeteilt werden müssen. In der Tabelle A im Kap. 3.2 des ADR wird bei jedem Gefahrgut der Tunnelbeschränkungscode in der Spalte 15 aufgeführt. So kann relativ einfach herausgelesen werden, ob man mit einem bestimmten Gefahrgut durch einzelne Tunnel durchfahren darf oder nicht. Der Code muss bei Beförderungen durch Tunnels auf dem Beförderungspapier vermerkt werden. Es wird deshalb empfohlen, diese Codes bereits in Ihrem EDV System bei allen Gefahrgütern zu erfassen.
Die Schweiz besitzt als Alpenland auf den Transitstrecken diverse Tunnels, welche bereits jetzt nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Gefahrgütern befahren werden dürfen (SDR, Anhang 2). Diese 15 Tunnels werden auf den 1. Januar 2010 voraussichtlich alle in die strengste Kategorie eingeteilt. Somit ist die Durchfahrt mit Gefahrgütern durch z.B. den Gotthard und den San Bernardino mit oder ohne Bewilligung nicht mehr gestattet, ausser bei Beförderung nach den Freistellungen in ADR, Abschnitt 1.1.3 (bzw. 3.4 und 3.5). Benzin oder Diesel dürfen also unter Berücksichtigung der LQ-Vorschriften in beliebiger Menge durchgeführt werden, nicht aber in Baustellentanks oder Tanklastwagen.
Alle weiteren Infos zur Revision der SDR und den neuen Tunnelvorschriften finden Sie unter http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/00511/index.html?lang=de (siehe unter Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation „Revision des Gefahrgutrechts“)
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5. Daten von SwissPRTR sind online abrufbar
SwissPRTR ist das öffentlich zugängliche Schadstofffreisetzungs- und -transferregister der Schweiz. Es liefert Informationen zu Freisetzungen von Schadstoffen und Transfers von Abfällen aus Betrieben und aus diffusen Quellen.
Unter dem Link http://www.bafu.admin.ch/chemikalien/prtr/index.html?lang=de sind neu die Daten der eingetragenen Firmen sowie weitere Informationen zu finden. Diejenigen Betriebe welche von der PRTR-Verordnung (Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser, siehe:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_017.html) betroffen sind, haben dort auch die Möglichkeit, ihre Angaben zur Schadstofffreisetzung einzugeben. Bisher haben ca. 200 Firmen 86 Schadstoffe eingetragen.
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Das gesamte EcoServe-Team wünscht Ihnen einen erfolgreichen und frischen Frühsommer
Herzliche Grüsse
EcoServe International AG
Bresteneggstrasse 5
5033 Buchs
Tel. 062 837 08 10
Fax. 062 837 08 11
www.ecoserve.ch
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