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EcoServe International AG
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Betreff: News von EcoServe International AG
Autor: ecoserve
Datum: Donnerstag der 14.01.2010

Sehr geehrte Damen und Herren

Herzlich willkommen zum „Neu-Jahrs“ - Newsletter mit diesen Themen:

1. Fehlerberichtigung zu Kontaktdaten
2. Änderungen Gefahrgutvorschriften per 2010
3. Änderung der VeVA per 1. Januar 2010
4. Präzision zu REACH zu den Begriffen Stoff/Gemisch und Erzeugnis
5. IATA und ICAO beschließen Onlinelösungen für Gefahrguttransporte
6. Kurs GHS Europa und Schweiz
7. Erneuerung Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte
8. Neue Mitarbeiterin bei EcoServe International AG


1. Fehlerberichtigung zu Kontaktdaten

Im November 2009 haben wir unsere Kursprogramme für das Jahr 2010 verschickt. Darin befanden sich zwei Blätter, eines zur Anmeldung und das andere mit der Kursübersicht. Bei Letzterem ist in der Fussnote leider eine FALSCHE Telefon- und Faxnummer aufgedruckt worden.
Natürlich sind wir immer noch unter Tel. 062 / 837 08 10 und Fax 062 / 837 08 11 erreichbar.


2. Änderungen Gefahrgutvorschriften per 2010

In den vergangenen Newslettern griffen wir die Themen „neue Tunnelregelung“ und „Umweltgefährliche Stoffe“ immer wieder auf, deshalb wollen wir Sie nicht nochmals mit den Details plagen, sondern auf die bereits erschienenen Newsletter verweisen (siehe http://www.ecoserve.ch/44.html). Fakt ist, beide Regelungen traten auf den 1. Januar 2010 in Kraft.

Nun gibt es eine erfreuliche Meldung zu den sehr restriktiven Tunnelregelungen! Im Orientierungsschreiben des ASTRA vom 21. Dezember 2009 ist unter Absatz 2 folgender Satz vermerkt:

II. Grundsätze für Ausnahmebewilligungen
Eine Ausnahmebewilligung kann erteilt werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt und wenn der Zweck der Bestimmung, von der eine Ausnahme gewährt werden soll, gewahrt bleibt. Ein besonderer Härtefall ist z. B. dann gegeben, wenn für einen Ziel- / Quellort die Versorgung, Entsorgung oder dort eine Arbeitsleistung, für welche ein Gefahrgut benötigt wird, ohne Bewilligung nicht sichergestellt ist.
Der Zweck der (SDR-)Bestimmung liegt in der Gewährleistung der Sicherheit, welche bei Ausnahmebewilligungen dann gegeben ist, wenn eine Beförderung nach bisherigem Recht und mit den zugehörigen Beschränkungen und Auflagen zulässig war.

Somit dürfen, vorausgesetzt die Ausnahmebewilligung wurde gewährt, die gleichen Mengen durch die Tunnels befördert werden, die im ehemaligen Anhang 2 SDR aufgeführt waren. Allerdings gelten diese Ausnahmeregelungen im Moment nur für die Tunnels der Nationalstrassen (St. Gotthard, San Bernardino und Zufahrtstunnels)!

Links zu den Sonderbewilligungen / neuen Tunnelregelungen: http://www.astra.admin.ch/sonderbewilligungen/02705/index.html?lang=de
http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/00408/index.html?lang=de


3. Änderung der VeVA per 1.1.2010
Am 11. November beschloss der Bundesrat die Annahme der Änderungen der VeVA per 1.1.2010.

Die wichtigsten Änderungen:
- Abfälle müssen umweltverträglich und soweit möglich in der Schweiz entsorgt werden. Es wurde nun festgelegt, welche Abfälle in der Schweiz zu entsorgen sind.
- Notifikationen müssen neu dem BAFU gemeldet werden, welches die Bewilligungsverfahren an die Behörden der involvierten Mitgliedsstaaten weiterleitet.
- Abfallimporte können über eine Dauer von 3 Jahren bewilligt werden.
- Sicherheitsleistungen (Bankgarantie oder Versicherungen) müssen vorhanden sein.
- In der LVA wurden einige LVA-Codes sinnvollerweise angepasst. So sind unter 20 01 21 [S] quecksilberhaltige Leuchtmittel und unter 20 01 94 [S] andere quecksilberhaltige Abfälle zu finden. Dies vereinfacht die Bewilligung zur Entgegennahme der Leuchtmittel.
- In der TVA wurden weitere Kriterien festgelegt. Dies soll die Verwertung der Abfälle fördern und die Qualität der abzulagernden Abfälle verbessern.

Die geplante Änderung, gewisse Haushaltsonderabfälle in Kleinstmengen dem Hausmüll zu übergeben wurde heftig bestritten und (zum Glück) nicht in die neue VeVA aufgenommen.

Infos finden Sie unter den folgenden Links:
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&msg-id=30048
http://www.bafu.admin.ch/abfall/01508/01509/index.html?lang=de


4. Anforderungen der REACH zur Einteilung von Chemikalien als Stoff/Gemisch oder Erzeugnis

Für die Registrierung von Chemikalien muss unterschieden werden, ob sie als Erzeugnis (oft nicht anmeldepflichtig) oder als Stoff/Gemisch verwendet werden. Ist eine Kerze nun einen Stoff oder ein Erzeugnis? Und wie ist es mit der Aluminiumfolie aus?
Zur Vereinfachung der Einteilung gab die deutsche BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) ein Broschüre heraus: REACH-Info6 unter dem Link: http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/REACH-Info/REACH-Info.html?__nnn=true


5. IATA und ICAO beschliessen Onlinelösungen für Gefahrguttransporte

Jahrelang haben die beiden Organisationen ICAO (Internationale zivile Luftfahrtorganisation) und IATA (Internationaler Luftfrachtverband) gedruckte Fassungen der Gefahrgutvorschriften für die weltweite Luftfahrtbranche herausgegeben. Sie haben nun ein Projekt zur kommerziellen Übereinkunft für die Entwicklung zweier online basierter Produkte zur besseren Umsetzung von Gefahrguttransportvorschriften bei Luftfracht- und Passagiertransporten gestartet. Das neue Projekt soll die Informationen leichter über das Internet zugänglich machen und sowohl anwenderfreundlicher, als auch effektiver sein. DGOnline soll den Fluglinien dienen. Über dieses Portal sollen die jeweils aktuellsten Gefahrgutvorschriften, industrielle Veröffentlichungen inklusive Länder- und Operatorabweichungen in vielen Sprachen zugänglich sein. Ziel ist es, die vollständige Bandbreite praktikabler Anwendungen zu zeigen, die eine bessere Umsetzung der Vorschriften ermöglichen.
Ein erster Teil mit Namen iShip soll noch vor Jahresende 2009 entstehen und in der ersten Hälfte 2010 zu erwerben sein.


6. Kurs GHS Europa und Schweiz

Seit dem 20. Januar 2009 ist GHS mit der CLP-Verordnung in der EU in Kraft. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.
Um diesen Entwicklungen in der europäischen Gesetzgebung Rechnung zu tragen und um Handelshemmnisse zu vermeiden, wurde die Schweizer Chemikalienverordnung letztes Jahr revidiert. So sind beispielsweise gewerbliche Produkte, welche nach GHS eingestuft und gekennzeichnet sind, bereits zum Verkehr in der Schweiz zugelassen.
Damit Sie und Ihre Mitarbeitenden auf die neuen Regelungen, Kennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter vorbereitet sind, empfehlen wir Ihnen unseren praxisbezogenen Kurs „Neue Chemikalienregelungen in der EU“ vom 23. Februar 2010. Weitere Details und Termine finden Sie unter: http://www.ecoserve.ch/19.html?next=10


7. Erneuerung Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte

Denken Sie daran! Schulungsnachweise von Gefahrgutbeauftragten müssen im letzten Jahr Ihrer Gültigkeit erneuert werden. In unseren 2-tägigen Auffrischungskursen vermitteln wir Ihnen die nötigen Kenntnisse um die Wiederholungsprüfung erfolgreich zu absolvieren.
Die nächsten Möglichkeiten, um den Schulungsnachweis zu verlängern, sind:
10. -11. Februar 2010 und 02. - 05. März 2010
Die Prüfungen finden jeweils am letzten Nachmittag eines Kurses statt. Infos und Anmeldung finden Sie unter: http://www.ecoserve.ch/19.html


8. Neue Mitarbeiterin bei EcoServe International AG

Seit dem 1. Januar 2010 haben wir eine neue Mitarbeiterin: Frau Sonja Hartmann, dipl. Ing. FH Biotechnologie. Sie hat neben Erfahrungen aus der Pharmaforschung auch Erfahrungen in der Umwelttechnologiebranche als Projektingenieurin gesammelt.
Sie wird Ihnen künftig ebenfalls als Ansprechperson für Fragen zu Entsorgung, Chemikalien und Gefahrengütern etc. zur Verfügung stehen.
Wir begrüssen sie herzlich und wünschen ihr bei EcoServe International AG einen guten Start.


Das gesamte EcoServe-Team wünscht Ihnen einen unfallfreien Winter.

Herzliche Grüsse

EcoServe International AG
Bresteneggstrasse 5
5033 Buchs

Tel. 062 837 08 10
Fax. 062 837 08 11
www.ecoserve.ch



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