JavelleUnter anderem seinen desinfizierenden Eigenschaften wegen, ist Javelle-Wasser ein beliebtes Reinigungsmittel. Wegen der möglichen Bildung von Chlorgasen ist bei der Anwendung Vorsicht geboten. Das Bundesamt für Gesundheit, BAG, hat ein nützliches Merkblatt zum sicheren Umgang mit Javelle herausgegeben.
BAG_Javelle

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Innerbetrieblicher Transport von leichtbrennbaren FlüssigkeitenDas Merkblatt der SUVA beschreibt die zu berücksichtigenden Massnahmen bei dem Transport von leichtbrennbaren Flüssigkeiten innerhalb eines Betriebes.
SUVA_ Innerbetrieblicher Transport von leichtbrennbaren Flüssigkeiten

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Kantonale FachstellenUnter folgendem Link finden Sie die Adressen der zuständigen kantonalen Fachstellen im Bereich Chemikalien.
http://www.chemsuisse.ch/fachstellen/index.html

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Praxis Leitfaden für die Lagerung gefährlicher StoffeDer Leitfaden für die Lagerung gefährlicher Stoffe wurde von den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Solothurn, Thurgau, Zürich und der Gebäudeversicherung Zürich im Mai 2011 neu herausgegeben.
Das Dokument liefert hilreiche Informationen über die Gefahrenerkennung und den Massnahmen bezüglich Lagerung für eine optimale Risikominimierung.
Leitfaden für die Gefahrstofflagerung_2011

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Merkblätter der Chemsuisse zum ChemikalienrechtDie meisten Stoffe besitzen gefährliche Eigenschaften. Deren Herstellung, Handel und Verwendung ist diversen geseztlichen Regelungen unterstellt, insbesondere dem Chemikalienrecht.
Auf der Internetseite der chemsuisse gibt es viele hilfreiche und aktuelle Merkblätter zum Chemikalienrecht.
Die chemsuisse ist der Zusammenschluss von Vertretern der Kantonalen Fachstellen für Chemikalien, welche für die kantonalen Vollzugsaufgaben des Chemikalienrechts zuständig sind.
http://www.chemsuisse.ch/merkblaetter/deutsch/index.html

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GHS in der SchweizZurzeit wird das GHS in der Chemikalienverordnung geregelt. Den aktuellsten Stand finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG.
http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/00533/index.html?lang=de

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REACH und RecyclingAbfall ist von REACH ausgeschlossen. Aber Stoffe und Erzeugnisse aus dem Recycling unterstehen unter Umständen REACH. In dieser Informationsbroschüre vom REACH Helpdesk werden alle Fragen rund um REACH und Recycling beantwortet.
REACH Helpdesk_REACH und Recycling

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REACH HelpdeskMit REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)soll der Wissenstand über die Gefahren und Risiken von Chemikalien erhöht werden. Diese neue EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.
Der REACH Helpdesk gibt auf viele Fragen klare Antworten.
http://www.reach-clp-helpdesk.de/

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REACH GrundsätzeDas Bundesamt für Gesundheit informiert auf dieser Homepage über die Ziele und die Umsetzung der REACH in der Schweiz.
http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/02835/05073/index.html?lang=de

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