gefahrgüter

GEFÄHRLICHE GÜTER

Gefahrgutbeauftragte ernennen, Gefahrgüter befördern

Gefahrgutrecht richtig umsetzen!

EcoServe ist Gründungsmitglied des VAG (Verband der Schweizerischen Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte) und bringt sein Know-how in verschiedene Fachgremien ein. Gerne unterstützen wir auch Sie rund um das Thema Gefahrgut.

Gefahrgutbeauftragte im Mandat

Neben umfangreicher Sachkenntnis ist der Zeitaufwand für die gewissenhafte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften nicht zu unterschätzen. Vor allem die Aktualisierung der eigenen Kenntnisse und die meistens vielfältigen weiteren Aufgaben die ein interner Gefahrgutbeauftragter erfüllen muss, stellen viele GGB vor Probleme.

Anforderungen an den Gefahrgutbeauftragten

Der GGB muss laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung etliche Aufgaben erfüllen. Diese beinhalten hauptsächlich Kontrollaufgaben und sind in Artikel 11 und 12 aufgelistet. Zusammengefasst muss der Gefahrgutbeauftragte:

  • die Einhaltung der Vorschriften überwachen
  • die Unternehmung und Ihre Mitarbeitenden bei deren Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter beraten
  • jährliche Berichte zu Händen der Unternehmungsleitung erstellen

Die gewissenhafte und korrekte Umsetzung dieser Aufgaben benötigt Fachkenntnisse und nimmt viel Zeit in Anspruch. 

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Gefahrgutrecht (ADR / RID)

Das Europäische Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse kurz ADR (Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route), sowie die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses) das RID, regeln den Gefahrguttransport im Landverkehr in Europa. Diese Internationalen Transportmodalitäten werden über die nationalen Verordnungen SDR und RSD in der Schweiz in Kraft gesetzt.